Auswahlgespräche Teil 2
Inhaltliche Fragestellungen
Die Auswahlgespräche werden von vielen Hochschulen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchgeführt und dauern in der Regel dreißig Minuten. Sie finden an manchen Hochschulen in kleinen Gruppen, meistens jedoch einzeln statt. Handelt es sich um ein Gruppengespräch, werden aktuelle Fragen zu den Themengebieten des jeweiligen Masterstudiengangs diskutiert.
Durch die Auswahlgespräche möchte der Zulassungsausschuss herausfinden, ob die Bewerber für den Master-Studiengang und den damit in Zusammenhang stehenden Beruf qualifiziert sind. Überprüft werden dabei neben fachlichen Kenntnissen auch Motivation, Kommunikationsvermögen und analytische Fähigkeiten. Darüber hinaus sollen die Bewerber oftmals auch ihren Studien- und Berufswunsch begründen und berufliche sowie praktische Erfahrungen in diesem Zusammenhang erläutern.
Ausschluss vom weiteren Verfahren
Wichtig für Master-Interessierte ist, dass sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie ohne einen wichtigen Grund nicht zum Gesprächstermin erscheinen. Der Zulassungsausschuss legt nur bei einer begründeten Erklärung auf Antrag einen neuen Termin für das Gespräch fest. Sowohl der Nachweis als auch der Antrag müssen dem Ausschuss dafür innerhalb weniger Tage nach dem zuerst festgesetzten Gesprächstermin zukommen.
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