Übersicht
Noten, Zertifikate und Prüfungen beachten
Master-Interessenten sollten sich rechtzeitig mit den Formalitäten des Bewerbungsprozesses und den geforderten Nachweisen vertraut machen. Neben Praktika und Sprachkenntnissen werden oftmals gute Noten und Empfehlungsschreiben gefordert.

Der Master dient der weiteren Qualifikation aufbauend auf ein grundständiges Studium. Er kann entweder nur im Wintersemester oder aber im Winter- und Sommersemester begonnen werden. Grundvoraussetzung ist zu allererst der Erhalt des Bachelor-Zeugnisses oder des Diploms einer Universität oder Fachhochschule. Zulassungen von Absolventen mit einem Berufsakademie-Abschluss (BA) werden von Hochschule zu Hochschule individuell gehandhabt. Auch weitere Bewerbungsvoraussetzungen wie die Festlegung des Numerus Clausus (NC) oder die Forderung bestimmter Zertifikate werden hochschulindividuell festgelegt.
Zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge
Wichtig ist für einige Bewerber zu wissen, dass nicht alle Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind. Dies bedeutet allerdings an einigen Hochschulen nicht, dass sich jeder Absolvent eines grundständigen Studiums automatisch einschreiben kann. Das Kriterium der Note fällt zwar bei den zulassungsfreien Studiengängen nicht ins Gewicht, es werden jedoch manchmal andere Voraussetzungen wie beispielsweise besondere Sprachkenntnisse gefordert.
Die zulassungsbeschränkten Studiengänge stellen die Mehrheit der Master-Programme dar. Um an der jeweiligen Hochschule angenommen zu werden, müssen die Interessenten überdurchschnittlich gute Noten aufweisen und einen hochschulspezifischen Numerus Clausus einhalten.
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