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BAföG im Master-Studium Teil 2

Rückzahlung der Leistungen

Die Rückzahlung ist so geregelt, dass der Masterstudiengang gesondert betrachtet wird, die Rückzahlungsobergrenze von 10.000 Euro jedoch für das Bachelor- und Masterstudium zusammen gilt. Hat man als Student also für beide Studiengänge staatliche Unterstützung im Rahmen von BAföG erhalten, beträgt die Obergrenze der Rückzahlung 10.000 Euro, auch wenn der normale Prozentsatz der Rückzahlsumme auf eine erheblich höhere Summe hinausläuft. Dies ist eine hohe Entlastung für den geförderten Studenten.

 

Unabhängig der Semester, die für den ersten Abschluss benötigt wurden und ob das „BAföG-Guthaben“ bereits vollständig bezogen wurde, besteht die Möglichkeit, beim Masterstudium gefördert zu werden. Die individuelle Förderungssumme wird dann neu und unabhängig von früheren Leistungen berechnet.

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