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Bildungskredite Teil 2

Merkmale des Kredits 

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Kredites. Das Modell sieht eine monatliche Rate von 300 Euro vor. Somit beläuft sich die Förderhöchstsumme bei der Maximalförderung von 24 Monaten auf insgesamt 7.200 Euro. Unter speziellen Umständen können die Raten jedoch auch anders ausgezahlt werden.

Der Kredit ist ab Beginn der Auszahlung zu verzinsen. Bis zu Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Als Zinssatz erhebt die Kreditanstalt für Wiederaufbau die "European Interbank Offered Rate" mit einer Laufzeit von sechs Monaten zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent. Der Zinssatz liegt seit April 2008 bei 5,81 Prozent nominal, er wird immer im April und Oktober dem aktuellen Zinsniveau angepasst.

 

Die erhaltenen Leistungen sind nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Sollte aufgrund von Rückzahlungsunfähigkeit die Bürgschaft des Bundes in Anspruch genommen werden, übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Einziehung der noch offenen Rückforderung.

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