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Promotionsberechtigung Teil 2

Das Promotionsverfahren

Der Ablauf des Promotionsverfahrens unterscheidet sich nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern oftmals auch in den einzelnen Fächern innerhalb einer Hochschule. Als Voraussetzung, um für die Promotion zugelassen zu werden, wird ein guter bis sehr guter Studienabschluss erwartet. Zusätzlich wird die Bewerbung auf eine Promotion vom Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät geprüft. Um letztendlich als Promotionsstudent an der Hochschule aufgenommen zu werden, muss ein Betreuer – der Doktorvater – das Promotionsprojekt von Beginn an begleiten. Der Doktorvater ist in der Regel auch mit der Bewertung des Projektes betreut.
Kern des Promotionsverfahrens ist die Anfertigung der Dissertation, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten muss. Abhängig vom jeweiligen Fach kann das Promotionsverfahren ein bis fünf Jahre dauern. Üblich ist nach erfolgreichem Abschluss der Dissertation eine öffentliche und mündliche Verteidigung der Arbeit – die Disputation.

Endgültig abgeschlossen ist das Promotionsverfahren allerdings erst, wenn die Doktorarbeit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Neben der Publikation in Buchform, besteht aber auch die Möglichkeit einer Online-Veröffentlichung. Statt einer einzelnen großen Arbeit ist in vielen Fächern mittlerweile auch eine kumulative Promotion möglich: Die Veröffentlichung einzelner wissenschaftlicher Fachaufsätze, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen müssen.

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