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Studienbeitragsdarlehen Teil 2

Merkmale der Darlehen

Einige Darlehen werden jeweils für ein Semester ausgezahlt, bei stetigem Interesse müssen Studenten es also stets erneut beantragen und können jedes Semester aufs Neue überlegen, ob eine Unterstützung benötigt wird oder nicht. Die Rückzahlung erfolgt nach dem Ende des Studiums. Andere Darlehen dagegen beziehen sich auf das gesamte Studium und werden nur einmal beantragt. Sodann wird die Zahlung das ganze Studium lang geleistet. Sollte man sich vor Ende des Studiums gegen die weitere Auszahlung entscheiden, muss das Darlehen nach der Kündigung innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen zurückgezahlt werden.

Da auch die Studiendarlehensbestimmung bei den Bundesländern liegt, variieren diese je nach Region. Das Darlehen wird lediglich für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester gewährt. Hierbei werden alle jemals studierten Hochschulsemester berücksichtigt. Die Studenten sollten sich darüber hinaus bewusst sein, dass die bei Vertragsabschluss genannten Zinsobergrenzen keineswegs für die gesamte Studienzeit bindend sind. Sie beziehen sich lediglich auf das aktuelle Semester. Darüber hinaus besteht bundesweit eine Schuldenobergrenze. Diese differenzieren jedoch im Bezug auf den Zeitpunkt. Ist der maßgebliche Zeitpunkt der Beginn der Rückzahlung, können die nach Inanspruchnahme des Darlehens anfallenden Zinsen dazu führen, dass die Schuldenobergrenze doch noch überschritten wird.

Rückzahlung des Darlehens

Sofern das Studium in einem zeitlich akzeptablen Rahmen beendet wurde, wird nach Studienende eine Karenzphase gewährt, in der noch keine Rückzahlung erfolgen muss, jedoch bei Interesse durchaus kann. So liegt diese beispielsweise in Bayern bei mindestens 18 Monaten, in anderen Bundesländern bei etwa 24 Monaten.

Eine Rückzahlung muss nur dann erfolgen, wenn man ein gewisses Mindest-Nettoeinkommen hat. Es besteht die Möglichkeit, eine Rückstellung der Darlehensrückzahlung aufgrund von geringem Einkommen zu beantragen. Dessen Höhe orientiert sich an den Regeln des Mindesteinkommens für BAföG-Rückzahler. Aktuell muss die Rückzahlung dann beginnen, wenn der Absolvent über einem Nettoeinkommen von 960 Euro liegt. Dieser Wert variiert je nach Bundesland um bis zu 300 Euro nach oben. Darüber hinaus bestehen weitere Abweichungen für Eltern und Verheiratete.

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